D·I·R-Jahrbuch 2022 und die neue Sonderausgabe für Paare – 22.09.2023

Auch für das Jahr 2022 finden Sie wieder eine Sonderausgabe als Auszug aus dem großen Jahrbuch 2022 des Deutschen IVF-Registers (D·I·R)®. Sie richtet sich an alle Paare mit einer ungewollten Kinderlosigkeit, an alle Paare, die aktuell in Kinderwunschbehandlung sind und auch allgemein an die interessierte Öffentlichkeit. In dieser Sonderausgabe haben wir die wichtigsten Eckdaten und aktuell wichtige Themen zusammengefasst und mit Erklärungen versehen.

Besonders interessant in dieser Sonderausgabe: Warum auch die Paare einen Single-Embryo-Transfer in Betracht ziehen sollten. Ein Interview mit Herrn Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel.

Zum Archiv und dem D·I·R Jahrbuch 2022 und seiner Sonderausgabe 2022

Infographik „Die Entscheidung der Kinderwunschpaare, wie viele Embryonen zurückgegeben werden sollen, ist eine sehr wichtige!“ – 22.09.2023

Ergänzend zum Interview mit Herrn Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel – siehe obenstehende Meldung und in der Sonderausgabe für Paare ebenfalls enthalten – haben wir drei gut verständliche und kommentierte Auswertungen in einer Infographik zusammengefasst. Denn am Ende entscheiden die Paare, wie viele Embryonen zurückgegeben werden sollen …

Hier geht es zur Infographik.

Das neue große D·I·R-Jahrbuch 2022 – 22.09.2023

Im Rahmen des 10. DVR-Kongresses / des XXXVII. Treffens der deutschen IVF-Zentren haben Herr Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel und Herr Dr. med. Andreas Tandler-Schneider das neue D·I·R-Jahrbuch 2022 vorgestellt.

Auch das D·I·R Jahrbuch 2022 enthält zunächst die wichtigsten Zahlen der Jahre 2021 und 2022 im Überblick auf der Seite „Kurz und knapp“.
Fest etabliert hat sich mittlerweile der Bereich mit allgemeinverständlichen Informationen, Auswertungen und deren Kommentierungen als “Kurzüberblick der wichtigsten Ergebnisse für die Öffentlichkeit”. Er enthält in diesem Jahr die Zusammenfassung der Kurzstatistik 2021, die Schwangerschaftsraten und Schwangerschaftsverläufe in Abhängigkeit vom Alter der Frau und die kumulativen Schwangerschaftsraten.

Schwerpunktthema und weitere Sonderauswertungen im neuen D·I·R Jahrbuch 2022:

  • „Weniger ist mehr“: Therapie-Ergebnisse nach 1x DET versus 1x SET plus 1x SET (mit Dank an Herrn Prof. Dr. Jan-Steffen Krüssel, Düsseldorf?
  • Ergebnisse mit unterschiedlichen Substanzen zur Ovulationsauslösung (mit Dank an Herrn Dr. med. Andreas Tandler-Schneider, Berlin)
  • Ergebnisse der Regime im Auftauyzyklus: Hormonelle Endometriumvorbereitung versus Kryotransfer im ovulatorischen Zyklus (mit Dank an Herrn Dr. med. Andreas Tandler-Schneider, Berlin)
  • Haben wir Embryonen übrig und der Feststellung, dass dem nicht so ist (mit Dank an Frau Diplom-Biologin Verona Blumenauer, Leipzig)

Alle Standardauswertungen wurden in diesem Jahrbuch wie immer aktualisiert, manche überarbeitet oder erweitert.

Das Deutsche IVF-Register (D·I·R)® ist stolz auf nunmehr fast 2,4 Millionen Behandlungen und auf fast 390.000 geborene Kinder, deren dokumentierte Geburten es seit Einführung der elektronischen Erfassung im Jahr 1997 bis 2021 enthält und die es ohne die deutsche Reproduktionsmedizin wahrscheinlich nicht geben würde.

Download D·I·R Jahrbuch 2022

D·I·R-Jahrbuch 2021 und die neue Sonderausgabe für Paare - 05.11.2022

Auch für das Jahr 2021 finden Sie eine Sonderausgabe als Auszug aus dem großen Jahrbuch 2021 des Deutschen IVF-Registers (D·I·R)®. Sie richtet sich an alle Paare mit einer ungewollten Kinderlosigkeit, an alle Paare, die aktuell in Kinderwunschbehandlung sind und auch allgemein an die interessierte Öffentlichkeit. In dieser Sonderausgabe haben wir die wichtigsten Eckdaten und aktuell wichtige Themen zusammengefasst und mit Erklärungen versehen.

Zum Archiv und dem D·I·R Jahrbuch 2021 und seiner Sonderausgabe 2021

Das neue große D·I·R-Jahrbuch 2021 - 05.11.2021

Im Rahmen des XXXVI. Treffens der deutschen IVF-Zentren haben Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel und Dr. med. Andreas Tandler-Schneider unter der Moderation von Dr. med. Ute Czeromin und Dr. med. Andreas Jantke das neue D·I·R-Jahrbuch 2021 vorgestellt.

Auch das D·I·R Jahrbuch 2021 enthält in seiner deutschen Version zunächst die wichtigsten Zahlen der Jahre 2020 und 2021 im Überblick auf der Seite „Kurz und knapp“. Es folgt der “Kurzüberblick der wichtigsten Ergebnisse für die Öffentlichkeit”: Ergebnisüberblick, Schwangerschaftsraten und Schwangerschaftsverläufe in Abhängigkeit vom Alter der Frau, kumulative Schwangerschaftsraten und das Thema „Single oder Double Embryo Transfer: Risiko Mehrlingsschwangerschaft! Unterschiede Frisch- zu Auftautransferzyklen: Einfrieren lohnt sich!“.

Dem Editorial mit den Themen 40 Jahre Deutsches IVF-Register und 25 Jahre elektronische Datenerfassung folgt das wieder hochinteressante Schwerpunktthema „Ist „weniger“ wirklich immer „mehr“?“ mit dem erstmaligen Vergleich Transfer von 2 Embryonen an Tag 2-3 und Transfer von einem Embryo an Tag 5-6.

Alle Standardauswertungen wurden in diesem Jahrbuch wie immer aktualisiert, manche überarbeitet oder erweitert. Ebenso wurden auch neue Standardauswertungen ergänzt, bspw. erstmalig eine kumulative Geburtenrate.

Das Deutsche IVF-Register (D·I·R)® ist stolz auf nunmehr 363.940 geborene Kinder, deren dokumentierte Geburten es seit Einführung der elektronischen Erfassung im Jahr 1997 bis 2019 enthält und die es ohne die deutsche Reproduktionsmedizin wahrscheinlich nicht geben würde.

Download D·I·R Jahrbuch 2021

Initiative „Gemeinsam Familien gründen“, unterstützt vom Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V. (BRZ) und vom Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)® - 22.05.2022

Das Deutsche IVF-Register e.V. (D·I·R)® und der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V. (BRZ) unterstützen gemeinsam mit anderen Verbänden und Akteuren die bundesweite Kampagne „Gemeinsam Familien gründen“, um damit das lückenhafte Wissen über das weit verbreitete Problem der ungewollten Kinderlosigkeit in der Bevölkerung und damit auch die Enttabuisierung anzugehen und voranzubringen.

Mit einem Info-Truck macht „Gemeinsam Familie gründen“ im Mai, Juni und Juli 2022 in sechs deutschen Städten Station und lädt ein, sich vor Ort zu informieren. In dem Info-Truck gibt es mehrmals täglich Impulsvorträge zu den Themen Fruchtbarkeit, schwanger werden, sowie individuelle Gesprächsangebote mit einer Kinderwunsch-Psychologin.

Tourdaten und Stationen:

27.05.2022 Düsseldorf
02.06.2022 Stuttgart
10.06.2022 Berlin
17.06.2022 München
25.06.2022 Frankfurt
01.07.2022 Hamburg

Alle Informationen: www.familien-gruenden.de

Die vollständige Aktuell-Meldung mit weiteren Hintergründen und Informationen finden sie hier als Download.

D·I·R-Jahrbuch 2020 und Premiere: Sonderausgabe für Paare - 02.10.2021

In diesem Jahr finden Sie als Premiere eine erste Sonderausgabe als Auszug aus dem großen Jahrbuch 2020 des Deutschen IVF-Registers (D·I·R)®. Sie richtet sich an alle Paare mit einer ungewollten Kinderlosigkeit, an alle Paare, die aktuell in Kinderwunschbehandlung sind und auch allgemein an die interessierte Öffentlichkeit. In dieser Sonderausgabe haben wir die wichtigsten Eckdaten und aktuell wichtige Themen zusammengefasst und mit Erklärungen versehen.

Download Sonderausgabe aus dem D·I·R Jahrbuch 2020

Das neue große D·I·R-Jahrbuch 2020 - 02.10.2021

Im Rahmen des 9. DVR-Kongresses haben Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel und Dr. med. Andreas Tandler-Schneider unter der Moderation von Dr. med. Sylvia Bartnitzky und Dr. med. Ute Czeromin das neue D·I·R-Jahrbuch 2020 vorgestellt.

Auch das D·I·R Jahrbuch 2020 enthält zunächst die wichtigsten Zahlen der Jahre 2019 und 2020 im Überblick auf der Seite „Kurz und knapp“. Es folgt der “Kurzüberblick der wichtigsten Ergebnisse für die Öffentlichkeit“, unter anderem mit den kumulativen Schwangerschaftsraten und dem Thema der Mehrlingsschwangerschaften.

Das wieder hochinteressante Schwerpunktthema beschäftigt sich mit Dank an Prof. Dr. med. Markus S. Kupka und Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel als federführende Autoren mit dem Thema „Good Prognosis Patient – die ideale Patientin

Alle Standardauswertungen wurden in diesem Jahrbuch wie immer aktualisiert, manche überarbeitet oder erweitert. Ebenso wurden auch neue Standardauswertungen ergänzt:

• Neu: Schwangerschaften kumulativ 2017–2019 aus erster Punktion
• Neu: Schwangerschaften kumulativ 2017–2019 (Basis Transfer) nach Altersgruppen
• Neu: Social Freezing 2017–2020
• Überarbeitet: Behandlungsergebnisse IVF, ICSI (COHS) um IVF und ICSI im natürlichen Zyklus
• Überarbeitet: Behandlungsergebnisse IVF und ICSI mit Spendersamen
• Erweitert: Positive Schwangerschaftsausgänge
• Erweitert: Klin. SS-Raten in Abhängigkeit von der Stimulation
• Vorschau: D·I·R-Zertifikat und D·I·R-Signet 2021/2022

Auch in diesem Jahrbuch kommt die Kooperation des D·I·R mit dem FertiPROTEKT Netzwerk e.V. wieder zur Geltung.

Download D·I·R Jahrbuch 2020

Warum die häufigen Mehrlingsschwangerschaften in der Reproduktionsmedizin nicht immer sein müssen

Zwillinge – doppeltes Glück oder Achillesferse der Kinderwunschmedizin? Ein Thema, das auch das Deutsche IVF-Register bereits seit langem umtreibt. Siehe dazu beispielsweise auch eine unserer Mitteilungen hier als pdf-Download.

Denn auch die Auswertungen des Deutschen IVF-Registers belegen: Mehrlingsschwangerschaften, oft und von vielen enorm unterschätzt, können in vielen Fällen vermieden werden – und der Trend geht zum Glück mehr und mehr zum Single Embyro Transfer.

Auf dem YouTube-Kanal des Bundesverbands reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e. [BRZ] ist dazu ein Film veröffentlicht worden, der dies beeindruckend, einfach und sehr gut erklärt. Unser Dank geht dabei an Frau Monika Uzkoreit vom BRZ und an unser D·I·R-Vorstandsmitglied Herrn Dr. med. Andreas Tandler-Schneider, der die Problematik Mehrlinge vs. Single Embryo Transfer hervorragend zusammenfasst.

Zum YouTube-Beitrag "Mehrlingsschwangerschaften", BRZ Der Kinderwunschkanal

Der Kinderwunsch ist größer als die Angst vor Corona

D·I·R Sonderauswertung: Auswirkungen der COVID-19 Situation auf die Reproduktionsmedizin in Deutschland, Gesamtjahr 2020

Mehrmals im letzten Jahr hat das Deutsche IVF-Register (D·I·R)® Sonderauswertungen zur Entwicklung der Behandlungszahlen im Verlauf der Corona-Pandemie erstellt. Nun liegt die Sonderauswertung für das Gesamtjahr 2020 vor. Mit sowohl erstaunlichen als auch für die Mitarbeiter und Patienten erfreulichen Ergebnissen:

113 unserer aktuell 138 D·I·R-Mitglieder, die nahezu die gesamt Reproduktionsmedizin abdecken, meldeten uns zeitnah ihre Behandlungszahlen. Dafür möchten wir den Mitgliedern und ihren Teams Dank sagen! Die Reproduktionsmedizin in Deutschland beendet das schwierige Jahr 2020 mit einem Plus bei der Anzahl der Behandlungen von 9,3%. Bei den 113 in dieser Auswertung eingschlossenen Zentren wurden 2020 über 108.000 Behandlungen begonnen, der Vergleichswert zu 2019 liegt bei gut 99.000 Behandlungen. Hochgerechnet auf alle D·I·R-Mitglieder wird sich damit ein nach 2019 weiteres Rekordjahr ergeben – nicht zuletzt auch durch die hohe Qualität der Kinderwunschbehandlungen in Deutschland.

Wir haben zu den Gründen dieser Entwicklung einige Hypothesen aufgestellt. Neben einer übersichtlichen Zusammenfassung auf Seite 18 finden sich auf Seite 19 in der D·I·R Sonderauswertung auch diese Hypothesen. Die D·I·R Sonderauswertung “Corona” steht Ihnen im nachfolgenden Download zur Verfügung.

Download D·I·R Sonderauswertung "Corona", Gesamtjahr 2020

Kinderwünsche erfüllen, Eizellspenden legalisieren

Deutscher Bundestag, Ausschuss für Gesundheit. Öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes: Kinderwünsche erfüllen, Eizellspenden legalisieren, BT-Drucksache 19/17633. Die Anhörung wird als WebEx-Online-Meeting durchgeführt: am Mittwoch, 27. Januar 2021 von 15:30 bis 16:30 Uhr.

Hintergrund:

In Deutschland sind Eizellenspenden gemäß dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) ausdrücklich verboten. Das führt in der Realität dazu, dass Paare Eizellspenden in Ländern, in denen die Gesetzgebung diese gestattet, in Anspruch nehmen – teilweise zu horrenden Preisen und unter Inkaufnahme gesundheitlicher Risiken aufgrund niedrigerer medizinischer Standards. Es ergibt sich dadurch das Folgeproblem, dass für im Ausland mittels Eizellspende gezeugte Kinder das in Deutschland bestehende Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung mitunter nicht durchgesetzt werden kann.

Lösung:

Die Legalisierung der Eizellspende in Deutschland durch eine entsprechende Änderung des ESchG.

Stellungnahme des Deutschen IVF-Registers, federführend und Sachverständiger: Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel:

“Vielen Dank für die Gelegenheit, als reproduktionsmedizinischer Sachverständiger zu dem Antrag der FDP-Fraktion „Entwurf eines Gesetzes der FDP-Fraktion zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes – Kinderwünsche erfüllen, Eizellspenden legalisieren (BT-Drucksache 19/17633 vom 05.03.2020)“ Stellung nehmen zu dürfen.

Wie Sie meiner beigefügten Kurzbiographie entnehmen können, bin ich sowohl als Leiter des größten universitären Kinderwunschzentrums Deutschlands UniKiD, als auch in meinen Funktionen als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer, als Vorstand des Deutschen IVF-Registers (D·I·R) und als ehemaliger Präsident und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin in klinischer, wissenschaftlicher und berufs-politischer Hinsicht tief in die Materie eingearbeitet.
Ich bin vom Vorstand des Deutschen IVF-Registers (D·I·R) mandatiert worden, diesen im Rahmen der Anhörung zu vertreten.

Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) von 1990 basiert unter anderem auf den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen des späten 20. Jahrhunderts. Unter den damalig geltenden Bedingungen erschien es dem Gesetzgeber richtig und sinnvoll, die Herbeiführung einer Schwangerschaft durch eine Eizellspende in Deutschland zu verbieten. Begründet wurde dies vor allen Dingen damit, dass „damit in Zukunft einer Übertragung fremder Eizellen Vorschub“ geleistet „und zugleich das Entstehen „gespaltener Mutterschaften“ begünstigt werden könnte (BT-Drs 11/5460 vom 25.10.1989). Im Hinblick auf diese „gespaltenen“ Mutterschaften lägen zum damaligen Zeitpunkt „keine Erkenntnisse darüber vor, wie junge Menschen – etwa in der Pubertätszeit – seelisch den Umstand zu verarbeiten vermögen, dass genetische wie austragende Mutter gleichsam seine Existenz mit bedingt haben.“ (BT-Drs 11/5460 vom 25.10.1989). Es sei nur angemerkt, dass aus reproduktionsmedizinischer Sicht schon damals nicht verständlich war, dass die „gespaltene“ Vaterschaft auf der anderen Seite offensichtlich aus Sicht des Gesetzgebers nicht zu eventuellen vergleichbaren Problemen im späteren Leben der aus einer Samenspende, welche explizit vom ESchG nicht verboten wurde, entstandenen Kinder führen würde.

Der Gesetzgeber war sich bewusst, dass die Regelungen des ESchG im weiteren Verlauf, zum Beispiel durch Änderung des Standes der Erkenntnisse der Wissenschaft, einer Anpassung bedürfen. Dies ergibt sich ebenfalls aus der Gesetzesbegründung: „Mit zunehmender Bedeutung der In-vitro-Fertilisation […] am Menschen sieht sich der Gesetzgeber vor neue Aufgaben gestellt. […] Seine Arbeit wird nicht zuletzt dadurch erschwert, daß sich die Chancen und Risiken dieser Methode heute noch nicht in ihrer vollen Tragweite abschätzen lassen.“ (BT-Drs 11/5460 vom 25.10.1989).

In den mehr als 30 Jahren seit Inkrafttreten des Embryonenschutzgesetzes hat sich die Reproduktionsmedizin – mehr als viele andere Bereiche der Medizin – deutlich weiterentwickelt. Dies hat auch dazu geführt, dass von vielen Seiten, nicht nur von den reproduktionsmedizinisch Tätigen, auf die dringende Reformbedürftigkeit des ESchG hingewiesen wurde. Die deutschen Ärztetage 2013 und 2017 haben beispielsweise den Gesetzgeber aufgefordert, konsistente rechtliche Regelungen für die Reproduktionsmedizin zu schaffen. In den letzten 2 Jahren haben sowohl der Deutsche Ethikrat, als auch die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaft in ihrer Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“, als auch die Bundesärztekammer in ihrem im September 2020 veröffentlichten „Memorandum für eine Reform des Embryonenschutzgesetzes“ (https://www.baek.de/memorandum-eschg.2020) unabhängig voneinander aber unisono auf den dringenden Reformbedarf hingewiesen.

Das Verbot der Eizellspende wurde in allen genannten Stellungnahmen kritisiert und die dem damaligen Verbot zugrundeliegenden medizinisch-wissenschaftlich Prämissen wurden inzwischen widerlegt oder sind nach dem derzeitigen Stand der Forschung und der Weiterentwicklung, bzw. der Einführung neuer Therapieoptionen gegenstandslos.

Der vorgelegte Gesetzesentwurf „Entwurf eines Gesetzes der FDP-Fraktion zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes – Kinderwünsche erfüllen, Eizellspenden legalisieren (BT-Drucksache 19/17633 vom 05.03.2020)“ ist insofern aus reproduktionsmedizinischer Sicht absolut zu begrüßen und zu unterstützen!

Durch diesen pragmatischen und reproduktionsmedizinisch einfach umzusetzenden Ansatz wäre es möglich, die schätzungsweise 3.000-5.000 Kinderwunschpaare, welche derzeit wegen der Notwendigkeit einer Einzelspende gezwungen sind, sich im Ausland behandeln zu lassen, unter den in Deutschland etablierten hohen medizinischen Qualitätsstandards vor Ort zu therapieren. Die aus dieser Behandlung entstehenden Kinder hätten dann die Möglichkeit, dass in Deutschland verbriefte Recht auf Kenntnis der genetischen Herkunft auch umsetzen zu können.

Wesentlich wären der Ausschluss einer Kommerzialisierung, diese ist aber bereits durch das Verbot des Handelns mit menschlichen Geweben und Zellen zum Beispiel durch die §§ 17 und 18 des Transplantationsgesetzes in Verbindung mit § 4 Abs. 30 das Arzneimittelgesetzes gegeben. Weiterhin sollten an die Aufklärung und Beratung sehr hohe Anforderungen gestellt werden, um insbesondere zu verhindern, dass sich die Spenderin ungewollt oder unbewusst Risiken aussetzt. Die Details zur Aufklärung, Beratung, Einwilligung, Eignung der Spenderin und notwendigen Untersuchungen, Eizellentnahme, Kryokonservierung, Übertragung, Inverkehrbringen, Anforderungen an Einrichtungen der medizinischen Versorgung, Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung, Datenschutz und Dokumentation könnten durch eine Erweiterung und Überarbeitung der bestehenden „Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion gemäß § 16bb Absatz 1 Satz 3 des Transplantationsgesetzes“ (BAnz AT 20.07.2018 B3) durch die Bundesärztekammer und die zuständige Bundesoberbehörde (Paul-Ehrlich-Institut) festgelegt werden.

Es sei abschließend bemerkt, dass der Gesetzgeber die weiteren im Memorandum der Bundesärztekammer dargestellten Problempunkte „Dreier-Regel bzw. eSET“ und „Embryospende“ im Rahmen einer weiteren Reform des ESchG überarbeiten sollte. Die parlamentarische Diskussion hierüber sollte festlegen, inwieweit der beschriebene Stand der medizinischen Wissenschaft hier abgebildet werden soll.”

Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)®
Düsseldorf, 21.01.2021

Download Stellungnahme des Deutschen IVF-Registers

Das neue D·I·R-Jahrbuch 2019 - 30.10.2020

Im Rahmen des XXXIV. Jahrestreffens der deutschen IVF-Zentren haben Dr. med. Andreas Tandler-Schneider und Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel unter der Moderation von PD Dr. rer. nat. Verena Nordhoff und Dr. med. Ute Czeromin das neue D·I·R-Jahrbuch 2019 vorgestellt.

Das diesjährige D·I·R Jahrbuch steht nicht ohne Grund unter dem Motto “Erfolg ist für uns die Entstehung einer Einlingsschwangerschaft mit gesunder Mutter und gesundem Kind.”. Dazu bieten neue Auswertungen besondere und wichtige Aussagen rund um den “Deutschen Mittelweg”. Vor allem auch ergänzt um Auswertungen zu SET, DET und ihren Mehrlingsraten für Frischzyklen, Auftauzyklen Eizellen im Vorkernstadium und Auftauzyklen Embryonen.

Ein weiteres und exzellentes Highlight ist das diesjährige Schwerpunktthema. Es beschäftigt sich mit der Embryobeurteilung: Was macht den idealen Embryo aus? Unser besonderer Dank für diese Ausarbeitung gilt dabei unserem langjährigen und wieder neuen D·I·R Kuratoriumsmitglied Frau Dipl.-Biol. Verona Blumenauer und ihren Kolleginnen und Kollegen, die dieses Schwerpunktthema möglich gemacht haben!

Aber auch darüber hinaus gibt es in diesem D·I·R Jahrbuch besonders viel Neues:

  • Im Bereich für die Öffentlichkeit neu ergänzt: kumulative Schwangerschaftsraten
  • Aktualisierung der beiden vorherigen Corona-Sonderauswertungen
  • Neu: Übersicht Dokumentationsqualität
  • Erweitert: Behandlungsergebnisse IVF, ICSI (COHS) um IVF und ICSI im natürlichen Zyklus
  • Erweitert: Behandlungsergebnisse Auftauzyklen und TESE um IVF und ICSI mit Spendersamen
  • Überarbeitet: Positive Schwangerschaftsausgänge und Schwangerschaftsverluste
  • Neu: Schwangerschaften kumulativ
  • Neu: Labor-Indizes mit Eizellreife nach Stimulationsprotokoll, Vergleich Implantationsrate und Transfers von D5/6 Embryonen nach Alter zum Zeitpunkt der Kryokonservierung, Implantationsraten D3 und D5 Embryonen und Anzahl der übertragenen Embryonen und Entwicklung der gewonnenen Eizellen IVF und ICSI
  • Neu: Schwangerschaftsraten pro Embryotransfer in Abhängigkeit von Vorerkrankungen und Lifestyle
  • Wieder erweitert: Klin. SS-Raten in Abhängigkeit von der Stimulation
  • Wieder erweitert: Überstimulationssyndrom in Abhängigkeit von Protokollen und Altersgruppen

Auch in diesem Jahrbuch und damit bereits zum zweiten Mal finden Sie die Auswertungen unseres Kooperationspartners FertiPROTEKT Netzwerk e.V., worüber wir uns wieder sehr freuen.

Download D·I·R Jahrbuch 2019

September 2020: Präsentation Pressekonferenz der Bundesärztekammer

Belastungen von Kinderwunschpaaren minimieren

Die Überarbeitung des bereits 30 Jahre alten Embryonenschutzgesetz an die aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritte und Erkenntnisse ist Inhalt eines Memorandums der Bundesärztekammer (BÄK). Nur so lassen sich unnötige seelische Belastungen von Menschen mit Kinderwunsch vermeiden und gesundheitliche Risiken für werdende Mütter und ihre Kinder minimieren.

Weitere Informationen und Veröffentlichungen zum Thema “Dreier-Regel, Eizellspende und Embryospende im Fokus – Memorandum für eine Reform des Embryonenschutzgesetzes” der Bundesärztekammer finden sich hier.

Präsentation BÄK PK am 02.09.2020, Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel, D·I·R Vorstandsmitglied und Federführender des BÄK-Arbeitskreises „Offene Fragen der Reproduktionsmedizin“

Studie „Ungewollte Kinderlosigkeit 2020“

September 2020: Beauftragt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat das DELTA-Institut Gespräche mit Frauen und Männern zwischen 20 und 50 Jahren geführt und zudem eine repräsentative Befragung von 3.000 weiteren Frauen und Männern ausgewertet. Die Ergebnisse sind ebenso erschreckend sowie erleuchtend und werden hoffentlich in Gesellschaft und Politik gehört werden. So nehmen lediglich 20%, also ein Fünftel der Betroffenen, trotz ihrer Sehnsucht nach einem eigenen Kind, die medizinische Unterstützung zur Erfüllung des Kinderwunsches wahr. Was muss sich ändern? Wo liegen die Hürden?

Hier finden sich weitere Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie ein pdf-Download der gesamten Studie “Ungewollte Kinderlosigkeit 2020” (10,2 MB).

Download: Hintergrund, Kernpunkte, Ergebniszusammenfassung der DELTA-Studie (130 KB)

Juli 2020: COVID-19 und seine Auswirkungen auf die Reproduktionsmedizin in Deutschland

Sonderumfrage und Sonderauswertung zu „COVID-19 und seine Auswirkungen auf die Reproduktionsmedizin in Deutschland.”

Auswertungszeitraum JANUAR bis JUNI 2020: Das D·I·R hat eine Sonderumfrage sowie zwei Sonderauswertungen unternommen und stellt die Ergebnisse gerne zur Verfügung. Wir danken den D·I·R-Mitgliedern/Zentren, die sich an der qualitativen Umfrage beteiligten und deren Daten wir in die quantitative Auswertung einfließen lassen konnten.

Ein zuammenfassendes Update dieser Sonderauswertung für den Zeitraum JANUAR bis AUGUST 2018 findet sich im D·I·R Jahrbuch 2019 auf Seite 13.

Link zum D·I·R-Mitgliederbereich oder anfordern über geschaeftsstelle@deutsches-ivf-register.de

Juni 2019: Stellungnahme für eine zeitgemäße Gesetzgebung der Fortpflanzungsmedizin in Deutschland

Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften

Eine Arbeitsgruppe der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften hat sich unter der Leitung von Prof. Jochen Taupitz (Universität Mannheim) in den vergangenen Jahren intensiv mit der Situation der Fortpflanzungsmedizin in Deutschland und dem in diesem Bereich vorhandenen Regelungsbedarf beschäftigt.

Die Gruppe konstatiert dabei ausgehend vom wissenschaftlichen Fortschritt in der Reproduktionsmedizin, der deutlich verbesserten empirischen Datenlage sowie den veränderten gesellschaftlichen Vorstellungen zu Familie und Elternschaft seit der Verabschiedung des Embryonenschutzgesetzes 1990 einen erheblichen Reformbedarf.

Die Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ steht unter dem unten genannten Link zur Verfügung. Zusätzlich gibt es dazu auch ein interaktives Dossier.

Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung

Juli 2018: Genome-Editing (Einsatz neuer gentechnischer Methoden wie CRISPR/Cas9)

Stellungnahme des Deutschen IVF-Registers e.V. (D·I·R)®

Zum Thema Genome-Editing (Einsatz neuer gentechnischer Methoden wie CRISPR/Cas9) und zur Behauptung des chinesischen Forschers Jiankui He über die Geburt zweier mittels Keimbahneingriffs genetisch veränderter Mädchen: Das Deutsche IVF-Register (D·I·R) schließt sich vollumfänglich der Einschätzung und der Verurteilung dieses Experiments am Menschen durch den Deutschen Ethikrat an.

Mitteilung des Deutschen Ethikrats