Datenerhebung
Die Geburt von Louise Joy Brown, dem ersten Kind, das am 25.07.1978 mithilfe einer In-vitro-Fertilisation (IVF) gezeugt worden war, das erste Kind Oliver W. in Deutschland am 16. April 1982 und die ab 1992 dann mögliche Behandlung männlicher Subfertilität durch die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) sind die Grund- und Meilensteine der Kinderwunschbehandlung beim Menschen. Diese revolutionären Eingriffe weckten aber nicht nur die Interessen der praktizierenden Ärzte und Wissenschaftler vieler Disziplinen, sondern sie standen sofort auch im Fokus von Politik und Gesellschaft, forderten Ethiker, Theologen und Gesellschaftswissenschaftler auf, sich mit der Thematik zu befassen. Um den berechtigten Interessen und letztlich auch Sorgen und Ängsten gerecht zu werden, wurden in den verschiedenen Ländern sehr unterschiedliche Register unter sehr unterschiedlichen Aufsichtsbehörden gegründet. In Großbritannien wurde mit der Gründung der “Human Fertilisation and Embryology Authority“ (HFEA) eine staatliche Behörde für die Datenerhebung und -auswertung, aber auch Überwachung der medizinischen Einrichtungen etabliert. In Deutschland schlossen sich die zu diesem frühen Zeitpunkt noch ausschließlich an Universitäten angesiedelten medizinischen und biologischen Arbeitsgruppen ohne behördlichen Druck zusammen und bauten mit der Errichtung des Deutschen IVF-Registers die Datenerhebung und -auswertung auf. Als die deutschen Behörden und standesrechtlichen Einrichtungen der Ärzteschaft, die Ärztekammern, sich der Notwendigkeit der Datenerhebung und -auswertung zur Sicherung der Qualität auf dem Gebiet der humanen Reproduktionsmedizin bewusst wurden, konnten sie auf das zwischenzeitlich gut etablierte und funktionierende D·I·R zurückgreifen. Die rasch anwachsende Anzahl der niedergelassenen und universitären Behandlungszentren meldeten die behördlich als relevant betrachteten Daten seither und bis in die Gegenwart aus dem weitaus umfangreicheren Pool der ans Register gelieferten Behandlungsergebnisse. Dank vielfältiger, inhaltlicher Unterstützung hatte sich das Deutsche IVF-Register die Möglichkeiten der sich ebenfalls rasant entwickelnden Informationstechnik zunutze gemacht: die prospektiv (!) und zyklusweise eingegebenen Daten in einen vielverzweigten, den Anforderungen des neuen Gebiets ständig sich anpassenden Fragenkatalog ermöglichen bis heute gesicherte, harte und daher weltweit anerkannte und für den wissenschaftlichen Austausch wesentliche Daten.
Seit 1992 werden die von nahezu allen in Deutschland tätigen reproduktionsmedizinischen Einrichtungen gelieferten Daten in dem Jahrbuch des Deutschen IVF-Registers dargestellt. Diese Auswertungen sind nicht nur von öffentlichem, allgemein ärztlichem und behördlichem Interesse und Wert, sie ermöglichen auch die Erstellung von Performanzprofilen der und für die einzelnen Behandlungszentren. Nicht nur unter dem Aspekt der Qualitätssicherung, sondern als ein Spiegelbild der eigenen Arbeit und als eine Grundlage für die Steigerung der Qualität stellen diese Profile ein wertvolles Instrument dar. Die mit großem finanziellen und Aufwand betriebene Dokumentation der Tätigkeit wird seit Anbeginn des Registers ausschließlich von der Ärzteschaft geleistet und getragen.